Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauf und Veranstaltungsbesuch der Freilichtspiele Bad Bentheim e.V.

1. Veranstalter

Bei den Freilichtspielen Bad Bentheim e.V. handelt es sich um einen Verein, der Freilichttheater aufführt. Die dort aufgeführten Vorführungen und Veranstaltungen finden Open-Air statt, d.h. die Bühne und die unteren zwölf Sitzreihen des Zuschauerraums sind nicht überdacht.

2. Vorverkaufsbeginn und Vertriebsplattform

Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Verkaufsbeginn angenommen und bearbeitet werden. Eintrittskarten für die Veranstaltungen und Vorführungen der Freilichtspiele Bad Bentheim e.V. werden nur über die eigene Ticketplattform via Pretix unter tickets.freilichtspiele-badbentheim.de durch die ausgewiesenen Vorverkaufsstellen, über die Geschäftsstelle der Freilichtspiele Bad Bentheim e.V. sowie an der Tageskasse vertrieben. Bei größeren Gruppen oder Schulveranstaltungen kann auch per Formular auf der Homepage und/oder per E-Mail reserviert werden. Die Buchung erfolgt auch in diesem Fall immer über das Ticketsystem mit anschließender Buchungsbestätigung.

3. Kartenreservierung und Tageskasse

Mit dem Hinzufügen von Sitzplatzkarten zum Warenkorb werden diese Tickets für 30 Minuten reserviert. Mit Ablauf der Reservierungszeit sind die Karten wieder im freien Verkauf verfügbar. Es besteht keine Garantie, dass an der Abendkasse Tickets vertrieben werden. Nur mit einem (im Vorfeld) erworbenen Ticket besteht ein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung.

4. Barauszahlung von Gutscheinen

Bei Geschenkgutscheinen oder Rabattcodes ist eine Erstattung und/oder Auszahlung ausgeschlossen. Wertgutscheine haben nach Ausstellung generell eine Gültigkeit bis zum 31.12. des Folgejahres.

5. Rücknahme von Eintrittskarten

Eine Rücknahme bezahlter Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Vertragspartner sind die Freilichtspiele Bad Bentheim e.V. oder die jeweilige Vorverkaufsstelle.

6. Umbuchungen von Eintrittskarten

Eine Umbuchung von Tickets auf einen anderen Termin ist grundsätzlich möglich, sofern am Umbuchungstermin noch ausreichend freie Plätze vorhanden sind. 

7. Verlust der Eintrittskarte

Tickets, die verloren gegangen sind, können über den Link in der Bestellbestätigung jederzeit gedruckt oder gespeichert werden. Sollte auch der Link nicht mehr vorhanden sein, kann über die Geschäftsstelle eine erneute E-Mail angefordert werden. Die Eintrittskarte ist das alleinige Einlassdokument für die Vorstellung. Der aufgedruckte QR-Code wird beim Einlass elektronisch erfasst.

8. Ermäßigungen

Ermäßigte Karten können nur mit Nachweis erworben werden. Jede Ermäßigung ist vor der Reservierung bzw. dem Erwerb der Karten geltend zu machen. Für bezahlte Eintrittskarten werden nachträglich keine Ermäßigungen mehr gewährt. 

9. Zahlungsverkehr

Alle mit dem Kartenerwerb in Verbindung stehenden Transaktionen sind umgehend zu prüfen. Eine spätere Reklamation ist nicht möglich.

10. Besuch der Freilichtbühne für Menschen mit einer Beeinträchtigung

Das Bühnengelände und der Zuschauerraum sind so ausgelegt, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung die Veranstaltung generell besuchen können. Hierzu ist die eventuelle Reservierung bestimmter Plätze erforderlich. Bei Fragen steht unsere Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.

11. Aufführungsbetrieb bei schlechtem Wetter

Die Freilichtspiele Bad Bentheim e.V. sind bemüht, die Vorführungen und Vorstellungen in allen Witterungslagen abzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei nicht optimalen Wetterbedingungen, wie Regen oder Hitze, gespielt wird. Wir empfehlen unseren Gästen daher, der Witterung angepasste Kleidung zu wählen. Es kann je nach Wetterlage auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen.

12. Vorstellungsabsage wegen Witterung oder anderer Einflüsse

Muss eine Vorstellung vor Beginn wegen risikoreicher Witterung oder aufgrund von anderen Einflüssen abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden, bevor die Pause der Vorführung begonnen hat oder 50 % der Spieldauer vergangen sind, behalten die Karten für eine eventuelle Ersatzvorstellung ihre Gültigkeit. Findet eine solche nicht statt, so sind die Karten für eine andere Vorstellung in der Geschäftsstelle der Freilichtspiele Bad Bentheim e.V. oder per E-Mail an die Geschäftsstelle kostenfrei umzutauschen. Falls Sie eine Erstattung wünschen, sind die Karten bis spätestens 14 Tage nach der abgesagten Vorstellung (Datum des Poststempels) mit Angabe der Personendaten sowie der Bankverbindung (IBAN) an die Freilichtspiele Bad Bentheim e.V., Schloßstr. 18, 48455 Bad Bentheim einzusenden bzw. der Anspruch per E-Mail an tickets@freilichtspiele-badbentheim.de geltend zu machen. Die Erstattung erfolgt immer auf die jeweils bei der Bestellung gewählte Zahlungsart. Bei Barzahlung z.B. an der Tageskasse oder Geschäftsstelle erfolgt die Erstattung per Banküberweisung. Eine Erstattung ist nur gegen Vorlage der Eintrittskarte möglich. Das Ticket muss zum Entstehen eines Erstattungsanspruches am Veranstaltungstag entwertet worden sein. Bei einem Verlust der Karte besteht kein Anspruch.

13. Zeitpunkt einer Veranstaltungsabsage

Bei risikoreicher Witterung wird eine Entscheidung über den Spielbeginn erst unmittelbar vor der Vorstellung durch den geschäftsführenden Vorstand des Vereins getroffen. Die Anreise zur Aufführung ist in jedem Fall anzutreten. 

14. Vorstellungsabbruch

Sofern der geschäftsführende Vorstand der Freilichtspiele Bad Bentheim e.V. entscheidet, dass ein Fortführen der Vorführung oder Veranstaltung nach bereits erreichten 50 % der Spieldauer nicht möglich ist, wird, wie bei Freilichtbühnen üblich, ein Ersatzanspruch nicht gewährt. Zu einem Vorstellungsabbruch können alle Ereignisse führen, die den sicheren Besuch der Freilichtbühne für die Gäste und die Aktiven sowie die gefahrlose Durchführung der Vorstellung oder Veranstaltung nicht gewährleisten oder eine direkte Gefahr hervorrufen.

15. Zutrittsverweigerung und Verweis

Besuchern und Besucherinnen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten wurden. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände der Freilichtspiele anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus dem Haus bzw. vom Gelände des Vereins verwiesen werden.

Besucher und Besucherinnen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Gäste belästigen. Ein Verweis kann durch die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands des Vereins, der Leitung der Zuschauerbetreuung, der Leitung der Bühnenunterhaltung sowie der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit ausgesprochen werden. Diesen Personen werden seitens des Vereinsvorsitzes entsprechende Vollmachten zur Durchsetzung des Hausrechts zugesprochen.

16. Mitbringen von Speisen, Getränken und sperrigen Gegenständen

Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Vorstellung ist in geregeltem Maße gestattet. Das Ordnungspersonal entscheidet beim Einlass, ob die Menge an mitgeführten Speisen und Getränken zulässig ist. Ausgeschlossen ist beispielsweise das Mitbringen mehrerer Bierkisten in einem Bollerwagen.

Beim Mitführen von sperrigen Gegenständen wie z.B. Kühltaschen, Körbe, Rollatoren etc.  muss darauf geachtet werden, Fluchtwege stets freizuhalten. Entsprechenden Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Kinderwagen und Rollatoren müssen unter der Überdachung im oberen Zuschauerbereich abgestellt werden. Der Veranstalter haftet nicht für einen Verlust oder eine Beschädigung dieser Gegenstände.

17. Einlasskontrolle

Die ehrenamtlich Tätigen des Ordnungsdienstes sind weisungsbefugt und kontrollieren mit der elektronischen Erfassung der Eintrittskarte die Gültigkeit der Zutrittsberechtigung. Die Freilichtspiele Bad Bentheim e.V. behalten sich vor, bei Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen. Besuchern und Besucherinnen, die diese verweigern, kann unter Bezug auf das Hausrecht der Zutritt verwehrt werden.

18. Hunde

Hunde erhalten generell Zutritt zu Veranstaltungen auf der Freilichtbühne, sofern diese nicht stören. Sollte ein Hund die Vorstellung stören, so werden dieser und der Halter bzw. die Halterin des Hundes gebeten, den Zuschauerraum zu verlassen. Sollte dieser Bitte nicht nachgekommen werden, so greifen die Regelungen aus Nummer 15 dieser AGB.

19. Eintrittsbeschränkungen für Säuglinge und Kleinkinder

Säuglinge und Kleinkinder erhalten auch in Begleitung keinen Zutritt zu unseren Abendvorstellungen. Von dieser Reglung ausgenommen sind in den Abendstunden stattfindende Vorführungen des Familienmusicals / Kinderstücks. Für Kinder bis 3 Jahre gilt die sog. Schoßregel, d. h. Kinder bis 3 Jahren erhalten bei unseren Kinderstücken freien Eintritt, haben aber kein Anrecht auf einen Sitzplatz. Für die Abendproduktionen gilt ein empfohlenes Mindestalter von 12 Jahren.

20. Bild- und Tonaufnahmen

Während der Vorstellung ist das dauerhafte Fotografieren und Filmen sowie das durchgehende Aufzeichnen von Bild und Ton generell verboten. Bei wiederholt vorkommenden Fehlverhalten wird vom Hausrecht gebraucht gemacht. Außerdem werden wir uns weitere rechtliche Schritte vorbehalten und die Rechtegeber der Inszenierung informieren. Des Weiteren müssen elektronische Kommunikationsgeräte (Handys, Tablets, Smartphones, etc.) stumm gestellt oder ausgeschaltet sein.

21. Regenschirme

Um die Sicht der übrigen Gäste nicht zu beeinträchtigen, ist die Benutzung von Regenschirmen bei Niederschlag nicht gestattet.

22. Anerkennung und Inkrafttreten der AGB

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 27.02.2024 in Kraft.

Gleichzeitig treten die bisher geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
Der geschäftsführende Vorstand der Freilichtspiele Bad Bentheim e.V.